Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pluxee Deutschland GmbH für Online-Bestellungen von Restaurant Gutscheinen (Stand: Januar 2024)


  • 1. Geltung und Annahme der Bedingungen

    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Pluxee Deutschland GmbH (im Folgenden: Pluxee) und allen Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (Geschäftskunden), die online Bestellungen von Produkten nach § 2 und § 3 tätigen (im Folgenden: Vertragspartner), gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
    2. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen aus Online-Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pluxee ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
    4. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • 2. Restaurant Gutschein

    1. Pluxee liefert dem Vertragspartner Restaurant Gutscheine und führt unter Berücksichtigung des § 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2 sowie anderer ggf. anwendbarer steuerrechtlicher Vorschriften die Abwicklung des unter Ziffer (2) beschriebenen Restaurant Gutschein-Systems für den Vertragspartner als Serviceleistung durch.
    2. Pluxee liefert dem Vertragspartner Gutscheine für seine Mitarbeiter. Gemäß den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien stellt der Vertragspartner diese Gutscheine seinen Mitarbeitern zur Verfügung. Die Gutscheine können bei vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartnern (z.B. öffentliche Gastronomie, Lebensmittelhandel) zum Essenerwerb eingelöst werden. Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, die Pluxee mit den jeweiligen Akzeptanzpartnern abgeschlossen hat. Die Abrechnung der durch die Gutscheine erworbenen Waren und Leistungen erfolgt unmittelbar zwischen So-dexo und den Akzeptanzpartnern.
    3. Damit der Vertragspartner die steuerlichen Vergünstigungen für Mitarbeiterverpflegung nach § 8 Abs. 2 S. 6 EStG, § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, LStR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 und LStR 40.2 zu Recht in Anspruch nehmen kann, ist es erforderlich, dass die Teilnehmer am Restaurant Gutschein-System (Gutscheinverwender und Akzeptanzpartner) die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die Verwendung der Restaurant Gutscheine im Einklang mit den jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere bei der Weitergabe an Mitarbeiter, obliegt allein dem Vertragspartner.
    4. Die Gutscheinverwender sind berechtigt, pro Arbeitstag einen Restaurant Gutschein für eine Mahlzeit, d.h. ein Essen, inklusive ortsüblicher Getränke, bei einem Akzeptanzpartner einzulösen. Zuzahlungen sind möglich. Lebensmittel sind als Mahlzeit anzuerkennen, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Der Eintausch gegen Bargeld, Zigaretten, Alkohol oder andere Artikel, die kein Lebensmittel sind, ist unzulässig.
    5. Änderungen in der Reichweite und Lagerung der Steuervorteile berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
  • 3. Registrierung, Bestellung und Vertragsschluss

    1. Der Vertragspartner registriert sich online unter https://vouchers.clients.pluxee.de und kann dort Restaurant Gutscheine in der von ihm gewählten Anzahl und Wertstückelung individuell kuvertiert bestellen. Die Bestelldaten werden durch Ausfüllen einer Formularmaske auf der vorstehenden Homepage erhoben. Der Vertragspartner hat alle im Bestellprozess angegebenen Datenfelder auszufüllen. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der aus der Bestellzusammenfassung ersichtlichen Gutscheine ab. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, nachdem der Vertragspartner diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Klicken auf die neben dem Schriftzug „Ich habe die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen. Ich bin mit den Bedingungen, sowie der Verwendung meiner Daten entsprechend der Datenschutzerklärung einverstanden.“ angebrachte Schaltfläche zugestimmt und dadurch die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in seinen Antrag aufgenommen hat.
    2. Pluxee sendet dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Diese enthält die Registrierungs- und alle wesentlichen Bestelldaten und dient lediglich der Bestätigung des Eingangs des durch den Vertragspartner online nach Maßgabe des Absatz (1) abgegebenen Angebots.
    3. Pluxee sendet ebenfalls dem Vertragspartner die Zugangsdaten mit Benutzer-ID nebst Passwort zum Pluxee online Bestellsystems eSPI (https://vouchers.clients.pluxee.de). Folgebestellungen erfolgen ausschließlich online über die vorstehende Internetadresse. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Erwerb der aus der Bestellzusammenfassung ersichtlichen Gutscheine ab.
    4. Pluxee ist berechtigt, das Vertragsangebot des Vertragspartners innerhalb von einer Woche nach Zugang anzunehmen.
    5. Die Angebote der Pluxee auf den unter (1) und (3) angegebenen Internetadressen sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung seitens Pluxee zustande, die mittels einer separaten E-Mail erfolgt („Auftragsbestätigung“).
  • 4. Lieferung

    1. Die Lieferung der bestellten Gutscheine und Gutscheine erfolgt nach vollständigem Geldeingang (Vorkasse). Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
    2. Bestehen bei Eingang der Bestellung noch fällige Forderungen seitens Pluxee an den Vertragspartner, kann Pluxee die Ausführung der Bestellung und Lieferung der Gutscheine an den Vertragspartner bis zum Eingang der Zahlung aller rückständigen Entgelte zurückbehalten.
    3. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich i.S.d. § 12 Abs. 3 anders vereinbart, bestimmt Pluxee die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
    4. Restaurant Gutscheine sind bei Empfang sorgfältig auf den Nennwert und die Vollständigkeit zu prüfen. Der Empfang der Lieferung gilt als genehmigt, wenn Pluxee nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Lie-fergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Vertragspartner bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhält. Auf Verlangen von Pluxee ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an Pluxee zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Pluxee die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als die angegebene Lieferadresse des Vertragspartners befindet.
  • 5. Entgelte und Servicegebühren

    1. Die Restaurant Gutscheine werden in Höhe ihres Nennwerts netto in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass die Lieferung der Restaurant Gutscheine durch Pluxee als umsatzsteuerbare Leistung zu qualifizieren ist, fällt ein Entgelt in Höhe des Nennwerts zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer an.
    2. Für den Entwurf, Druck und die Konfektionierung der Restaurant Gutscheine, die Auswahl der Akzeptanzpartner und Abrechnung mit diesen wird von Pluxee eine Servicegebühr von 5,50% Prozent des jeweiligen Nennwertes errechnet. Die Servicegebühr bemisst sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und wird dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
    3. Soweit nicht anders vereinbart lässt die Rückgabe der Restaurant Gutscheine die vertraglich vereinbarten Servicegebühren zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nicht entfallen. Die für den Vertrag gültigen Gebührensätze werden dem Vertragspartner im Bestellprozess durch das Online-System angezeigt.
    4. Pluxee hat das Recht, frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss, Servicegebühren entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen oder der Veränderung sonstiger zur Vertragsdurchführung maßgeblicher Kostenfaktoren zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % der vereinbarten Servicegebühr, kann der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
    5. Die Fracht- und Verpackungsgebühren trägt der Vertragspartner. Sie wird dem Vertragspartner bei Vertragsschluss zusammen mit der Servicegebühr in Rechnung gestellt. Es gilt die jeweils gültige Staffel für Fracht- und Verpackungsgebühren von Pluxee.
    6. Alle Preise, die im Bestellprozess auf der Website von Pluxee für Service-, Fracht- und Verpackungsgebühren angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die auf die Bestellung anfallende Umsatzsteuer wird dem Vertragspartner in der Bestellzusammenfassung vor Vertragsschluss ausgewiesen.
  • 6. Zahlung

    1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Vergütung des Nennwertes der bestellten Restaurant Gutscheine, die Service- sowie die Fracht- und Verpackungsgebühren, jeweils zzgl. der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofort fällig und per Überweisung zahlbar (Vorkasse).
    2. Pluxee ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Pluxee wird diesen über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Pluxee berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
    4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Vertragspartner zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
  • 7. Gültigkeit; Erstattung nach Verfall

    1. Die Pluxee Restaurant Gutscheine besitzen nur eine begrenzte Gültigkeit. Der Gültigkeitszeitraum ist auf den Restaurant Gutscheinen aufgedruckt. Er endet mit Ablauf des aufgedruckten Kalenderjahres.
    2. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums können Restaurant Gutscheine bis einschließlich 30. Juni des auf den Gültigkeitszeitraum folgenden Jahres zur Gutschrift des Nennwerts bei Pluxee eingereicht werden.
    3. Bei Rückgabe von nicht genutzten Restaurant Gutscheinen wird die vereinbarte Servicegebühr zuzüglich der dann geltenden Umsatzsteuer berechnet.
    4. Später eingereichte Restaurant Gutscheine werden weder umgetauscht, noch wird ihr Nennwert ganz oder teilweise dem Vertragspartner erstattet. Es gilt das Datum des Posteingangs.
  • 8. Haftungsbegrenzung

    1. Pluxee, deren Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften Pluxee, deren Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen:
      • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischer-weise eintretenden Schadens begrenzt.
    2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • 9. Besondere Pflichten des Vertragspartners

    1. Die korrekte Abwicklung und Handhabung der Restaurant Gutscheine obliegt dem Vertragspartner. Dies gilt insbesondere für die Klärung der steuerlichen Behandlung der Restaurant Gutscheine sowie für deren korrekte Ausgabe und Nutzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über die einzuhaltenden Richtlinien zu informieren.
    2. Änderungen, die den Vertrag betreffen (z.B. Adressen, Telefonnummern, Inhaber, etc.), sind Pluxee unverzüglich schriftlich im Sinne der Klausel 12 Abs. 3 mitzuteilen.
  • 10. Akzeptanzpartner

    1. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass bei Einlösung der Restaurant Gutscheine ausschließlich mit dem jeweiligen Akzeptanzpartner ein Vertragsverhältnis begründet wird. Mängelhaftungs-, Schadensersatz- oder sonstige Haftungsansprüche aus diesem Vertrag sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Akzeptanzpartner geltend zu machen.
    2. Ein Anspruch gegen Pluxee auf Akzeptanz der Restaurant Gutscheine bei einem bestimmten Akzeptanzpartner besteht nicht. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass nach Ausgabe von Restaurant Gutscheinen Akzeptanzpartner wegfallen können. Pluxee muss den Vertragspartner hierüber nicht ausdrücklich in Kenntnis setzen.
  • 11. Kündigung

    1. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis einseitig im Wege der ordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats beenden.
    2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  • 12. Salvatorische Klausel 

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Januar 2024 und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen für Online-Bestellungen von Restaurant Gutscheinen.
    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und alle unter diesen AGB geschlossenen Vereinbarungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung sinngemäß entspricht. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
    2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
    4. Pluxee ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen dieser Bedingungen werden rechtzeitig schriftlich, per E-Mail oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und sind ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verbindlich, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
    5. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an Pluxee gesendet werden.
  • 13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
    3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.